Alles was zählt
Sie kommen von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang? Hier erfahren Sie, welche Leistungen von uns anerkannt werden.
Studien- und Prüfungsleistungen fremder Hochschulen oder aus anderen Studiengängen werden nach Überprüfung der Gleichwertigkeit/Äquivalenz im Einzelfall anerkannt: als Teilleistungen einzelner Module oder auch für ein komplettes Modul. Voraussetzung ist, dass sie sich hinsichtlich der Lernergebnisse nicht wesentlich von den Leistungen unterscheiden, die anerkannt werden sollen. Der Antragstellende muss dafür erforderliche Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitstellen.
Ansprechpartner für Anerkennungen an der Fakultät für Sportwissenschaft sind die Studienfachberater Christian Osenberg (0234/32-28772) und Ewald Bormann (0234/32-22681).
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester der Studiengänge Bachelor of Science (B. Sc.) und Bachelor of Arts (B. A.) Sportwissenschaft erfolgt durch die Fakultät für Sportwissenschaft (FfS). Die Zahl der Fachsemester ergibt sich aus dem Umfang der durch die Anerkennung erworbenen ECTS-Leistungspunkte im Verhältnis zum Gesamtumfang des jeweiligen Studiengangs.
Zur Einschreibung in die Studiengänge Bachelor of Science (B. Sc.) und Bachelor of Arts (B. A.) Sportwissenschaft genügt die Einstufungsbescheinigung in ein höheres Fachsemester. Weitere Hinweise zur Einschreibung und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Seite der Zulassungsstelle.
Eine gültige Eignungsbescheinigung der RUB oder der DSHS Köln (nicht älter als drei Jahre) , die Sie nach erfolgreich absolviertem Eignungstest erhalten, muss zur Immatrikulation bei beiden Studiengängen vorgelegt werden!
Folgende Punkte sind beim Anerkennungsantrag zu beachten:
Eine inhaltliche Anerkennung erfolgt gegen Vorlage des BSc-Zeugnisses bei der Leitung des Prüfungsamts der Fakultät für Sportwissenschaft (Dr. Hubert Remmert, Tel. 0234/32-22296). Anschließend muss diese Anerkennung beim Gemeinsamen Prüfungsausschuss der RUB eingereicht und formal bestätigt werden. Mit dieser Bescheinigung kann die Einschreibung in "Sport als anerkanntes Fach" und in das 2. Studienfach des B. A. erfolgen. Die spätere Zulassung zum M. Ed. beantragen B. A.-Absolvent(inn)en der RUB bei der Professional School of Education (PSE): Zulassungsantrag.
stellen Sie über den entsprechenden Zulassungsantrag beim Büro "Zeugnis und Zulassung" der PSE.
ist nicht möglich.
bearbeitet der Optionalbereich selbst.
finden Sie im §63a des Hochschulgesetzes NRW.