Methodenlehre I und II
Mit Beginn des Wintersemesters 2025/26 ist für den B. Sc.-Studiengang Sportwissenschaft eine neue Prüfungsordnung (PO 2025) mit modifizierten Inhalten und Anforderungen (s. u.) in Kraft getreten, auch im Bereich der bisherigen Methodenlehre-Veranstaltungen. Dies bedeutet:
- Grundsätzlich muss das Studium (nach PO 2021) bis zum 31.03.2030 abgeschlossen sein, danach dürfen keine Leistungen nach PO 2021 mehr abgelegt werden.
- Die Fakultät bietet die Veranstaltung „Methodenlehre II“ im aktuellen Sommersemester 2026 letztmalig an. Deshalb sollte die inhaltlich darauf abgestimmte Modulprüfung M1 auch in diesem Semester abgelegt werden.
- Die Modulprüfung M1 (2021) wird bis zum Ablaufdatum der PO weiterhin regelmäßig angeboten, nicht jedoch die „alten“ Veranstaltungen Methodenlehre. In Zukunft wird es also keine Möglichkeit mehr geben, sich im Präsenzrahmen auf diese Prüfungen vorzubereiten.
- Für Studierende der PO 2025 ist zukünftig das Modul 13 „Forschungsmethodik“ mit Grundlagenvorlesung und Vertiefungsseminar zu absolvieren. Mit der Einführung sind diese auch offen für Studierende der PO 2021 und sind für die bisherige Methodenlehre I und II anerkennungsfähig.